logo
menu

Sie möchten sich gerne regelmäßig über TRAINICO, die Luftfahrtbranche und spannende Themen aus dem Bereich der beruflichen Bildung informieren? Dann bestellen Sie kostenlos unseren Newsletter!

Vielen Dank!

seit 1993
Kompetenz & Leidenschaft für die Luftfahrt

Allgemeine Schulungs- und Leistungsbedingungen

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Schulungs- und Leistungsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden bzw. Teilnehmer der TRAINICO. Allen Leistungen der TRAINICO liegen diese AGB zugrunde. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Grundlage aller Verträge ist die Lehrgangsbeschreibung / Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot der TRAINICO, wobei Abweichungen möglich sind. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gelten die in der Lehrgangsbeschreibung genannten Zugangsvoraussetzungen.

Den Teilnehmern der Lehrgänge werden die Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den betreffenden Ausbildungsanforderungen für die Lehrgangsziele vermittelt. Dabei werden die besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt. Lehrgänge gem. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), werden als Qualifizierungsmaßnahmen bezeichnet. Bei allen anderen Bildungsmaßnahmen handelt es sich um freie Lehrgänge.

 

 

2. Zertifizierung
TRAINICO ist als Bildungsträger gemäß § 8 AZAV zertifiziert. Die entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen sind gemäß § 9 AZAV zertifiziert und damit zur öffentlichen Förderung gem. SGB III zugelassen.

TRAINICO ist ein durch das Luftfahrtbundesamt gemäß EASA Part-147 lizenzierter Ausbildungsbetrieb und somit berechtigt, Ausbildungen nach EASA Part-66 durchzuführen.

 

 

3. Vertragsabschluss, Vertragsauflösung
(1) Qualifizierungsmaßnahmen
Privatpersonen, die sich für eine Umschulung, Fortbildung oder Weiterbildung interessieren, müssen sich für einen solchen Lehrgang schriftlich bewerben. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wird im Rahmen einer Eignungsfeststellung geprüft. Nach erfolgreicher Überprüfung erhält der Kunde ein Angebot in Form einer schriftlichen Zusage. Ein Qualifizierungsvertrag geht dem Kunden innerhalb von vier (4) Wochen nach Beginn des Lehrgangs zu. Er tritt nur in Kraft, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und eine gesicherte Finanzierung vorliegt. Für geförderte Maßnahmen, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches oder durch andere Förderungsarten gefördert werden, gelten die Allgemeinen Schulungs- und Leistungsbedingungen für geförderte Kunden der TRAINICO GmbH (ASL).

(2) Freie Lehrgänge (offen / geschlossen)
Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter oder Privatpersonen, die sich für einzelne freie Lehrgänge interessieren, müssen sich für einen solchen Lehrgang schriftlich anmelden. Diese Anmeldung wird durch TRAINICO schriftlich bestätigt.

(3) Stornierung von freien Lehrgängen (offen 1) durch den Kunden
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag bis zu sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs kostenfrei zu stornieren. Es fallen bis 2 Wochen vor Kursbeginn 50% der Gesamtkosten an, danach 100 % der Gesamtkosten. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei TRAINICO.

(4) Stornierung von freien Lehrgängen (geschlossen 2) durch den Kunden
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag bis zu sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs kostenfrei zu stornieren. Bis 2 Wochen vor Kursbeginn fallen 50% der Gesamtkosten an, danach 100 % der Gesamtkosten. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei TRAINICO. Wird ein Ersatztermin vereinbart oder liegt ein wichtiger Grund vor, kann zwischen den Parteien etwas von diesem Grundsatz Abweichendes vereinbart werden.

(5) Stornierung von freien Lehrgängen (offen 1 und geschlossen 2) durch TRAINICO
TRAINICO hat das Recht, den Vertrag bis vier Wochen vor Beginn des Lehrgangs ohne Kostenfolgen zu stornieren.

 

 

4. Durchführung der Ausbildung
TRAINICO obliegt die Verantwortung der Lehrgangsdurchführung. Die Inhalte zu modifizieren und weiterzuentwickeln bleibt TRAINICO vorbehalten. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der lehrgangsspezifischen Zugangsvoraussetzungen. TRAINICO behält sich die Überprüfung über die Zulassung zu einem Lehrgang sowie die Überprüfung der individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Kunden vor.

Die Ausbildung findet in der Regel in der Friedrich-Engels-Str. 63 bzw. in der Schmiedestraße, Halle 92, in D–15745 Wildau oder in Alt-Moabit 96A, in D–10559 Berlin statt. Andere als die hier aufgeführten Schulungsorte regelt der Vertrag. Wird mit dem Kunden ein anderer Schulungsort vereinbart, so trägt der Kunde die organisatorische Verantwortung für die Bereitstellung einer adäquaten Schulungsinfrastruktur, welche den Anforderungen von TRAINICO entsprechen muss. Es findet ggf. eine entsprechende Überprüfung statt. Alternativ kann seitens TRAINICO die organisatorische Verantwortung für die Schulungsinfrastruktur bei Lehrgängen an anderen Schulungsorten eingeschlossen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Die Entscheidung über die Auswahl des Schulungspersonals trifft ausschließlich TRAINICO unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten. TRAINICO behält sich das Recht vor, den gesamten Lehrgang oder Teile davon durch entsprechend qualifiziertes Fremdpersonal im Namen von TRAINICO durchführen zu lassen, soweit dies im Rahmen bestehender Zertifizierungen zulässig ist. Tritt bei TRAINICO eine Betriebsunterbrechung infolge von Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt ein, so hat der Kunde / Teilnehmer hierdurch keinen Anspruch auf Durchführung der vertraglich vereinbarten Schulungsleistung.

 

 

5. Ausbildungszeiten
Bei täglich 6 Unterrichtseinheiten umfasst jede Unterrichtseinheit während des theoretischen Unterrichts bzw. der Praktischen Übungen 60 Minuten. Im Ausnahmefall kann dies im Schichtsystem (Früh- und Spätschicht) durchgeführt werden. In der Regel beginnt der Unterricht um 8:00 Uhr und endet um 15:45 Uhr. Es erfolgt ebenfalls  in der Regel nach jeder Stunde eine 15-minütige Pause, die Mittagspause umfasst 45 Minuten.

Bei täglich 8 Unterrichtseinheiten umfasst jede Unterrichtseinheit während der praktischen Unterweisung 60 Minuten. Die Unterrichts- bzw. Arbeits- und Pausenzeiten während der praktischen Unterweisung und des betrieblichen Praktikums richten sich individuell nach den geltenden Arbeitszeitregelungen des jeweiligen Unternehmens, in dem die Ausbildung stattfindet, unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen (ggf. auch Schichtbetrieb).
Bei Freien Lehrgängen können ggf. abweichende Festlegungen getroffen werden.

 

 

6. Teilnahme an Prüfungen / Abschluss
TRAINICO garantiert weder, dass der Kunde das angestrebte Lehrgangsniveau erreicht, noch dass er gegebenenfalls erforderliche Prüfungen besteht. Der Teilnehmer muss die für die Teilnahme an Prüfungen jeweils gültigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bei Nichterfüllung gehen die sich daraus ergebenden Nachteile zu Lasten des Kunden.

Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs von TRAINICO ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung.

 

 

7. Bonitätsabfrage
Mit seiner Bewerbung bzw. Anmeldung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass TRAINICO eine Bonitätsabfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei durchführt. Als Ergebnis erhält TRAINICO den Bonitätsindex des Kunden. Bei negativem Bonitätsindex ist TRAINICO berechtigt, die Anmeldung bzw. Bewerbung zurückzuweisen.

 

 

8. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Preise. Für erbrachte Leistungen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer berechnet, es sei denn, es liegt für den Lehrgang eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe b UStG bzw. § 85 SGB III vor. Die Rechnungslegung erfolgt direkt an den jeweiligen Kostenträger. Der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis ist vom Kostenträger nach Rechnungseingang innerhalb einer zweiwöchigen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bankgebühren und Abwicklungsgebühren gehen zu Lasten des Kostenträgers. Näheres, insbesondere zur Zahlungsweise und zum Kostenträger regelt der entsprechende Vertrag über die Schulungsleistung.


Die Kostenträger für Teilnehmer mit Bildungsgutscheinen treten für den bewilligten Teil des Lehrgangs als Gesamtschuldner ein und übernehmen die entsprechenden Kosten. Reisekosten, Unterbringungskosten u. ä. der Teilnehmer werden von TRAINICO nicht übernommen. Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden nicht in den eigenen Räumen der TRAINICO erbracht, trägt der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten für die Durchführung des Lehrgangs (z.B. Reisekosten, Tagegelder, Ticketkosten, Unterbringungskosten, Mietwagen, Taxi, Raum - und Frachtkosten etc.).

 

 

9. Vorbehalt / Absagen durch TRAINICO
Sollte die im jeweiligen Einzelvertrag/Angebot genannte Teilnehmerzahl nicht erreicht werden oder in Fällen höherer Gewalt, behält sich TRAINICO vor, Lehrgänge oder sonstige Leistungen abzusagen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl werden die Kunden spätestens eine Woche  vor  Lehrgangsbeginn  über die Absage informiert. In Fällen höherer Gewalt wird der Kunde unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses informiert. Sollte der Dozent ausfallen und bis 24 Stunden vor Beginn des Lehrgangs kein Ersatz gefunden werden, so bleibt eine Absage des Lehrgangs ebenfalls vorbehalten. Sobald feststeht, dass der ausgefallene Dozent nicht ersetzt werden kann, wird der Kunde informiert.

Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden in allen Fällen der Absage umgehend zurückerstattet. Anspruch auf Schadenersatz sowie Ersatz entstandener Auslagen entsteht durch die Absage nicht. Das gilt nicht, wenn es sich um Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt oder wenn es sich um sonstige Schäden handelt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TRAINICO oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TRAINICO beruhen. Weitere gegenseitige Ansprüche für den Fall der Absage durch TRAINICO sind ausgeschlossen.

 

 

10. Datenschutz
TRAINICO verpflichtet sich, sämtliche mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Daten und Dokumente vertraulich zu behandeln. Außerdem versichert TRAINICO, dass die überlassenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich zu den Zwecken gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu denen sie überlassen wurden. TRAINICO ist berechtigt, personengebundene Daten des Teilnehmers an Unternehmen und Behörden weiterzuleiten, wenn dies zum Erreichen des Bildungsziels notwendig ist. Im Falle der Durchführung einer arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung, ist der zuständige Arbeitsmediziner berechtigt, die Untersuchungsergebnisse des Teilnehmers an TRAINICO weiterzugeben.

Der Teilnehmer / Kunde verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Verhältnisse und Vorgänge, Projekte, Unternehmungen, Preise, Geschäftsverbindungen usw., die ihm während und nach der Qualifizierung bekannt werden, unbedingt Stillschweigen zu bewahren.

 

 

11. Haftung / Sicherheitsvorschriften
Anspruch auf Schadenersatz sowie Ersatz entstandener Auslagen entsteht durch die Absage nicht. Das gilt nicht, wenn es sich um Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt oder wenn es sich um sonstige Schäden handelt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TRAINICO oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TRAINICO beruhen.

Die Hausordnung sowie die geltenden Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten. Der Teilnehmer / Kunde verpflichtet sich, nach Aufforderung, spätestens jedoch zum Ende des Vertragsverhältnisses alle zum Eigentum der TRAINICO bzw. beauftragter Ausbildungspartner gehörenden bzw. alle in deren Verfügungsgewalt befindlichen Unterlagen und Gegenstände zurückzugeben. Während der Nutzung sind alle Unterlagen und Gegenstände der TRAINICO sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet vom Erhalt bis zur Rückgabe für alle durch Eigenverschulden entstehenden Schäden und Verluste, aber auch für solche, die bei unerlaubter Weitergabe an Dritte, von solchen verursacht werden.

Ein Kunde hat das Recht zur sofortigen Kündigung bzw. zum Abbruch eines bereits begonnenen Trainings, wenn wichtige Gründe in der Art der Durchführung oder des Inhalts der Trainings vorliegen. In diesem Fall werden die Trainingskosten zeitanteilig fällig. Während der Laufzeit eines Lehrgangs sind die Teilnehmer über die Berufsgenossenschaft der TRAINICO (hier Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft) gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines entsprechenden Unfalls ist dem behandelnden Arzt die zuständige Berufsgenossenschaft zu nennen und unverzüglich eine schriftliche Unfallmeldung an den Bildungsträger vorzunehmen. Bei Lehrgängen für Unternehmen tragen diese die Verantwortung für die Versicherung ihrer Mitarbeiter gegen Krankheit und Unfall.

Zusätzliche Versicherungsleistungen durch TRAINICO bedürfen einer besonderen Absprache und werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

12. Copyright und Urheberschutz
Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen sind ausdrücklich TRAINICO vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung durch TRAINICO ist es Teilnehmern untersagt, diese, auch nur auszugsweise, Dritten zugänglich zu machen, sie zu übersetzen oder zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Kosten für die Beseitigung eventueller Veränderungen an Hard- oder Softwareinstallationen durch den Teilnehmer gehen zu dessen Lasten.

Der Teilnehmer / Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Maßnahme von ihm angefertigte Bildnisse, Videoaufnahmen oder Interviews, im Sinne von TRAINICO zu Werbezwecken verbreitet und/oder veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligung gilt als nicht erteilt, wenn der Kunde dies TRAINICO spätestens 2 (zwei) Wochen nach Vertragsschluss schriftlich mitteilt.

 

 

13. Gerichtsstand
Cottbus gilt für Streitigkeiten als vereinbarter Gerichtsstand, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat.

 

 

Stand: 17.08.2016

___________________
 

1 Als offene Lehrgänge werden jene bezeichnet, zu denen sich Privatpersonen jederzeit auf feststehende Termine anmelden können.

2 Als geschlossene Lehrgänge werden jene bezeichnet, die im Auftrag eines Unternehmens durchgeführt werden.